Nutzungsbedingungen
Vorbemerkung, Begriffsbestimmungen
1. Der Betreiber und A & G schließen auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen einen Vertrag zum Zwecke der digitalen Bereitstellung von Kassenbondaten mittels admin Connect an den Kunden auf dessen Smartphone per URL-Aufruf.
2. Unter diesen Nutzungsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) „A & G„: A & G GmbH; Anbieter der Anwendungen der admin-Familie, die über Schnittstellen und Clouddienste den admin Service zur Bondigitalisierung anbietet
b) „Abrechnungsdaten„: Menge der an die Anwendung übermittelten Bondaten je Tag/Monat
c) „admin App„: für Endnutzer bestimmte Smartphone-Anwendung zum Abruf, zur Darstellung und Organisation von digitalen Kassenbelegen / Bons des Betreibers
d) „admin Cloud„: Online-Speicherplatz, auf dem Anwendungsdaten gespeichert und digital abgerufen werden können
e) „admin Connect„: Schnittstelle in Form einer API, mit der die Kassensoftware kommuniziert (auch „Anwendung„)
f) „admin ID„: Bezeichnung des Nutzerzugangs eines Betreibers oder eines Kunden für die Anwendung und weiterer admin-Dienstleistungen.
g) „admin Service„: Angebot von A&G zur digitalen Bereitstellung von Kassenbondaten mittels admin Connect, die der Kunde auf sein Smartphone per URL-Aufruf übernehmen kann
h) „Anwendung„: Schnittstelle in Form einer API, mit der die Kassensoftware kommuniziert (auch „admin Connect„)
i) „Anwendungsdaten„: über die Anwendung an die admin Cloud übermittelte Bondaten
j) „Betreiber„: der Kassenbetreiber im Handel, Handwerk, Dienstleistung- und/oder Gastgewerbe
k) „Betreiberterminal„: die Kasse/n und Abrechnungssysteme am Sitz oder in Filialen des Betreibers
l) „Kunde„: Endkunde, der eine Quittung für einen Kaufvorgang vom Betreiber erhält
m) „Parteien„: Gemeinsame Bezeichnung von A & G und Betreiber
§ 1
Geltungsbereich, Änderung der Nutzungsbedingungen
1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der A & G GmbH (nachfolgend „A & G“) und einem Betreiber von Kassen im Handel, Handwerk, Dienstleistung- und/oder Gastgewerbe etc.
1.2 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge (Aufträge/Bestellungen), auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die Nutzungsbedingungen Bezug genommen wird. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers gelten nicht, auch wenn A & G ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen Nutzungsbedingungen vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Betreibers.
1.3 A & G behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Gegenüber Bestandskunden gelten die abgeänderten Nutzungsbedingungen nur unter den besonderen Anforderungen der nachfolgenden Ziffer.
1.4 Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten Nutzungsbedingungen unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die A & G nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den Nutzungsbedingungen entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. A & G wird dem Betreiber die abgeänderten Nutzungsbedingungen vier Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Betreiber der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder in Textform (auch elektronisch) widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von A & G seine Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die Nutzungsbedingungen in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren Nutzungsbedingungen weiter; in diesem Fall sind sowohl der Betreiber als auch A & G berechtigt, den Vertrag nach § 4 Ziffer 4.1 mit ordentlicher Frist zu kündigen.
§ 2
Leistungsumfang und Verfügbarkeit
2.1 A & G bietet mit der Anwendung admin Connect die Übermittlung von Bondaten, Quittungen und Rechnungen direkt aus Kassen- oder Abrechnungssystemen zur Übertragung auf das Smartphone des Kunden. Ist die admin App auf dem Endgerät des Kunden installiert, werden die Bondaten von dieser automatisch übernommen und visuell auf dem Endgerät des Kunden dargestellt.
2.2 Gegenstand des Vertrages und dieser Nutzungsbedingungen ist die Übernahme von Daten (Bondaten, Quittungen, Rechnungen) aus der beim Betreiber eingesetzten Kasse zur Bereitstellung in der Anwendung über eine Telekommunikationsverbindung zur digitalen Übernahme durch die Kunden. A & G stellt dem Betreiber ausreichend Speicherplatz für die unter der Nutzung der Anwendung erzeugten Daten und zur Nutzung der Anwendungsdaten zur Verfügung und räumt dem Betreiber die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an der Anwendung gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts ein.
2.3 A & G bietet dem Betreiber seine Leistung zu den im Bestellvorgang der Anwendung aufgeführten und gestaffelten Kondition an. Diese sind abhängig von den Abrechnungsdaten, also von der Anzahl der an die Anwendung elektronisch übermittelten Bons. A & G gewährt dem Betreiber das Recht, die Anwendung nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
2.4 Die Bereitstellung eines Internetzugangs für die Nutzung der Anwendung ist nicht Gegenstand der Leistungen von A & G. Der Betreiber ist allein für die Schaffung der in seinem jeweiligen Verantwortungsbereich zur vertragsgemäßen Nutzung der Anwendung notwendigen technischen Voraussetzungen verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere die Funktionsfähigkeit der erforderlichen Hardware, Peripherie, die Vorbereitung und Einrichtung der Datenschnittstellen zur Kommunikation mit der Anwendung auf den Betreiberterminals sowie des jeweils verwendeten Internetzugangs einschließlich der Telekommunikationsverbindung zwischen der verwendeten Hardware und der Anwendung.
2.5 A & G hält ab Vertragsschluss auf einer oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen in der Cloud (admin Cloud) die Anwendung in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
2.6 A & G sorgt dafür, dass die von ihr bereitgestellte Anwendung stets dem erprobten Stand der Technik entspricht. A & G hält in der admin Cloud ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung Speicherplatz für die Anwendungsdaten bereit.
2.7 Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden von A & G regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert.
2.8 Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des von A & G eingesetzten Rechenzentrums.
2.9 A & G stellt dem Betreiber bei Vertragsbeginn die zu der Anwendung abrufbare Online-Dokumentation zur Verfügung.
2.10 A & G ist zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die A & G keinen Einfluss hat. Es kann daher zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommen, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereichs von A & G haben, insbesondere Störungen des Internets oder durch höhere Gewalt.
2.11 Sofern nicht abweichend vereinbart, gewährleistet A & G eine Verfügbarkeit ihrer angebotenen Dienste und Leistungen von 99 % im Kalenderjahresmittel. Die Verfügbarkeit gilt als gegeben, wenn die Anwendung im Wesentlichen betriebsbereit ist. Als Störungen gelten nicht die folgenden Umstände:
– Unterbrechung der Erreichbarkeit durch Störungen aus der Sphäre Dritter, auf die A & G keinen Einfluss hat;
– Unterbrechungen durch höhere Gewalt;
– kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte vorzubeugen oder zu verhindern (z.B. durch Updates);
– unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch.
2.12 Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik führt A & G regelmäßig Wartungs- und Servicearbeiten durch (Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit). Geplante Nichtverfügbarkeiten sind von A & G mit dem Betreiber zu vereinbaren. Bei wichtigen Gründen wird der Betreiber seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Der Betreiber erteilt bereits mit Vertragsschluss seine Zustimmung dazu, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine geplante Nichtverfügbarkeit jeden Freitag von 01:00 Uhr bis 02:00 Uhr besteht.
2.13 Wenn und soweit der Betreiber in Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung der Anwendung in Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit zu einer Reduzierung oder Einstellung der Leistung, besteht für den Betreiber kein Anspruch gegen A & G auf Mangelhaftung oder Schadenersatz.
2.14 A & G ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Dienstleistungen ganz oder zum Teil durch Dritte erbringen zu lassen.
§ 3
Vertragsschluss
3.1 Über entsprechende Eingabemasken innerhalb der Internetpräsenz von A & G kann der Betreiber sich für die Anwendung registrieren. Die elektronische Absendung des Registrierungsformulars stellt einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages an A & G über die Bereitstellung der Anwendung dar. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit der erfolgreich abgeschlossenen Registrierung des Betreibers und anschließender Bestätigung per E-Mail seitens A & G zustande. A & G kann das Angebot des Betreibers bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.
3.2 Der Betreiber wird im Rahmen der Bestellung einen Zugangsnamen (admin ID) und ein hinreichend sicheres Passwort festlegen. Das Passwort kann nach erfolgtem Vertragsschluss durch den Betreiber jederzeit geändert werden.
3.3 Die im Rahmen der Registrierung mitgeteilten Daten werden von A & G auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht von A & G vollständig und plausibel und bestehen aus Sicht von A & G keine sonstigen Bedenken, registriert A & G den Betreiber mit der von ihm gewählten admin ID und benachrichtigt ihn hierüber per E-Mail. Diese Benachrichtigungs-E-Mail gilt als Annahme des durch den Betreiber abgegebenen Angebotes auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Anwendung. Sofern der BETREIBER eine kostenlose Testphase/ ein Starter-Paket angefragt hat, gilt ergänzend Ziffer 3.4 dieser Nutzungsbedingungen.
3.4 Soweit die Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses eine kostenfreie Testphase/ Starter-Paket vereinbart haben, die nicht ausdrücklich nach Beendigung der Testphase übergangslos in ein kostenpflichtiges, auf unbestimmte Zeit geschlossenes Vertragsverhältnis übergehen soll, bedarf es zu einer Überführung des kostenfreien Testverhältnisses in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis einer entsprechenden Verlangens seitens des Betreibers an A & G. Dieses Verlangen kann, sofern es in der Anwendung vorgesehen ist, unmittelbar über die Anwendung an A & G abgegeben werden. Anderenfalls bedarf das Verlangen des Betreibers mindestens der Textform (z.B. per E-Mail), die A & G mindestens 1 Woche vor dem vereinbarten Ende der kostenlosen Testphase zugehen muss.
Mit Bestätigung durch A & G wird das Vertragsverhältnis als kostenpflichtiges Vertragsverhältnis zu den in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Bestimmungen und zu dem zum Zeitpunkt der Bestätigung des Vertragsverhältnisses geltenden Volumenpreis fortgesetzt. A & G kann die Bestätigung wahlweise über die Anwendung oder per E-Mail gegenüber dem Betreiber erklären. A & G kann die Bestätigung bis zum Ablauf des dritten auf den Tag der Mitteilung des Betreibers folgenden Werktages erklären.
3.5 Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. A & G ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen den Antrag auf Abschluss eines Vertrages zurückzuweisen.
§ 4
Vertragslaufzeit, Kündigung
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Abrechnungsmonats kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform oder der Absendung über die Accountverwaltung der Anwendung.
4.2 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch A & G liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
– Der Betreiber gerät für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung in Verzug oder der Betreiber ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der der Vergütung für zwei Monate entspricht.
– Der Betreiber ist zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzantrag eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden.
– Der Betreiber verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten und stellt diesen Verstoß trotz Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch A & G nicht unverzüglich ab.
4.3 Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und die Berechtigung zur Nutzung der Anwendung. A & G behält sich vor, die admin ID mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren und keine Leistungen mehr an den Betreiber zu erbringen.
4.4 A & G wird die in der admin Cloud gespeicherten Anwendungsdaten des Betreibers mit einer Frist von einem Monat nach Vertragsende löschen. Der Betreiber ist aufgefordert, für eine etwaige Sicherung der Anwendungsdaten rechtzeitig selbst Sorge zu tragen. Die Abrechnungsdaten bleiben für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist erhalten.
§ 5
Preise, Preisänderungen
5.1 Die Kosten für die laufende Nutzung der Anwendung berechnen sich nach dem übermittelten Bonvolumen (Abrechnungsdaten) und dem gestaffelten Volumenpreis gemäß Bestellung des Betreibers.
5.2 A & G bietet dem Betreiber auf Wunsch eine kostenfreie Testphase an. Der Betreiber kann dann die Anwendung für das zwischen den Parteien separat zu vereinbarende Volumen mit der vereinbarten Laufzeit ohne Berechnung testen und nutzen.
5.3 Nach Ablauf der unter § 5 Abs. 2 dieser Nutzungsbedingungen genannten Testphase zahlt der Betreiber für die Zurverfügungstellung und Nutzung der Anwendung die für die jeweilige kostenpflichtige Volumenstaffel vereinbarte Vergütung, deren Höhe sich aus der Preisliste von A & G in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Fassung ergibt.
5.4 Wie bei jeder auf Dauer erbrachten Dienstleistung können sich auch bei den von A & G bereitgestellten Leistungen die Kosten durch Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ändern (etwa durch Erhöhung der Energie- und Telekommunikationskosten). A & G behält sich daher das Recht vor, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Änderungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Der Betreiber ist zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung berechtigt. Macht der Betreiber hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf wird A & G den Betreiber ausdrücklich hinweisen.
§ 6
Zahlung, Verzug
6.1 Die Volumenvergütung für die Bonübermittlung der Anwendung wird monatlich zusammengefasst und abgerechnet. Die Zahlung ist mit Abrechnung fällig.
6.2 Dem Betreiber wird die monatliche Rechnung im PDF-Format per E-Mail zur Verfügung gestellt. Diese Rechnung kann der Betreiber ebenfalls in der Accountverwaltung einsehen und herunterladen.
6.3 Die Zahlung der monatlichen Vergütung für den vorhergegangenen Abrechnungsmonat erfolgt durch SEPA-Lastschrifteinzug, Paypal oder Kreditkartenzahlung. Der Betreiber hat für die notwendige Deckung des gewählten Zahlungskontos Sorge zu tragen. Für den Fall, dass die Zahlung aufgrund von Umständen, die vom Betreiber zu vertreten sind, nicht erfolgt, kann A & G die entstandenen Mehrkosten (z.B. Kosten der Rücklastschrift) dem Betreiber in der jeweils angefallenen Höhe berechnen. Dem Betreiber bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass A & G gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.4 Gerät der Betreiber in Zahlungsverzug, kann A & G ihre Leistungen nach vorheriger Ankündigung einschränken oder sperren.
6.5 Kommt der Betreiber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag in Verzug, der einem Entgelt von zwei Monaten entspricht, kann A & G das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
6.6 Der Betreiber kann gegen Forderungen von A & G nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
§ 7
Leistungsänderungen
7.1. Um ein hohes Sicherheitsniveau zu halten, werden regelmäßig Software-Updates eingespielt. Hierdurch kann sich der Umfang und die Ausgestaltung der von A & G erbrachten Leistungen ändern. Soweit möglich, wird A & G den Betreiber spätestens 6 Wochen vorher hierauf hinweisen. Sollte eine solche Aktualisierung oder Änderung für den Betreiber unzumutbare Änderungen erforderlich machen, dann dieser den Vertrag zum Zeitpunkt der Leistungsänderung außerordentlich kündigen.
7.2 Widerspricht der Betreiber der Änderung nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsinhalt. A & G wird den Betreiber bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.
§ 8
Nutzungsrechte an der Anwendung
8.1 Der Betreiber erhält an der Anwendung einfache und auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
8.2 Der Betreiber ist berechtigt, die Anwendung zu laden, anzuzeigen bzw. ablaufen zu lassen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Benutzung einschließlich der Fehlerberichtigung notwendig ist.
8.3 Eine Überlassung der Anwendung an den Betreiber zum Einsatz auf eigener Hardware des Betreibers erfolgt nicht. Insbesondere erfolgt keine Übergabe von Software oder eines Quellcodes. Der Betreiber darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten und durch eigenes Personal nutzen und in diesem Zusammenhang auf diese zugreifen.
8.4 Der Betreiber ist nicht berechtigt, Änderungen an der Anwendung vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern A & G sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außerstande ist. Dieses Selbsthilferecht beinhaltet ausdrücklich nicht einen Anspruch auf Herausgabe der Anwendung, von Software oder eines Quellcodes.
8.5 Sofern A & G während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
8.6 Nutzungsrechte, die dem Betreiber vorstehend nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Betreiber nicht zu. Insbesondere ist der Betreiber nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen und/ oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung anderweitig Dritten zugänglich zu machen. Dem Betreiber ist es darüber hinaus nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder die Anwendung oder den Zugang zu der Anwendung Dritten zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
§ 9
Pflichten und Obliegenheiten des Betreibers
9.1 Der Betreiber ist verpflichtet, die notwendigen Informationen für die Account-Erstellung und -änderung wahrheitsgemäß anzugeben.
9.2 Dem Betreiber ist es untersagt, bei der Nutzung der Anwendung technische Hilfsmittel oder Methoden einzusetzen, die die Funktionsfähigkeit der Anwendung beeinträchtigen oder beeinträchtigen können (z.B. Skripte, Bots oder sonstige Software etc.).
9.3 Der Betreiber wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere wird der Betreiber
– keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von A & G betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von A & G unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
– Mängel an Vertragsleistungen A & G unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Betreiber die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, und konnte A & G infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen, ist der Betreiber nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Betreiber hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige bzw. deren Verspätung nicht zu vertreten hat;
– die vereinbarte Vergütung fristgerecht zu zahlen;
– an A & G etwa übermittelte Anwendungsdaten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.
– die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern, treffen. Die dem Betreiber zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sind geheim zu halten, durch geeignete und zeitgemäße Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Sobald Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sein oder in der Zukunft bekannt werden könnten, wird der Betreiber A & G hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen und die jeweiligen Zugangsdaten unverzüglich über die Account-Verwaltung ändern.
§ 10
Pflichtverletzungen durch den Betreiber
10.1 Verletzt der Betreiber seine Pflichten gemäß § 9 dieser Nutzungsbedingungen aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann A & G den Zugriff des Betreibers und aller zu diesem angelegten Betreiberterminals auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
10.2 Verletzt der Betreiber trotz entsprechender Abmahnung von A & G weiterhin oder wiederholt seine Pflichten gemäß § 9 dieser Nutzungsbedingungen und hat der Betreiber dies zu vertreten, so kann A & G den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.
§ 11
Datenschutz und Datensicherheit
11.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten zur Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
11.2 Dazu wird eine gesonderte datenschutzrechtliche Vereinbarung zwischen dem Betreiber und A & G geschlossen.
§ 12
Geheimhaltung
12.1 Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche im Rahmen oder gelegentlich der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen, Kenntnisse, Daten, Unterlagen, Aufzeichnungen, Listen sowie alle sonstigen Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu wahren und diese geheim zu halten.
12.2 Vertrauliche Informationen dürfen von der erhaltenden Partei ausschließlich im Rahmen der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung verwendet und/ oder genutzt werden. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der überlassenden Partei ist die Verwendung und/ oder Nutzung vertraulicher Informationen außerhalb der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung unzulässig.
12.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der überlassenden Partei dürfen vertrauliche Informationen keinem Dritten offenbart werden, es sei denn, bei diesem Dritten handelt es sich um eine vertrauenswürdige Person, die von den jeweiligen vertraulichen Informationen notwendigerweise im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der überlassenden Parteien Kenntnis erlangen muss.
12.4 Die Parteien treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme, Verwendung und/ oder Nutzung vertraulicher Informationen durch unbefugte Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Parteien sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten.
12.5 Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt für solche Informationen oder Teile davon, für welche die empfangende Partei nachweist, dass diese ihr oder der Öffentlichkeit bereits vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die empfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
12.6 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch über das Ende der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung hinaus auf unbestimmte Zeit und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach vorstehender Ziffer nicht nachgewiesen ist.
§ 13
Haftung, Gewährleistung
13.1 Ansprüche des Betreibers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Betreibers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von A & G, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
13.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet A & G nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Betreibers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von A & G auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandenen Mängel (§ 536 a BGB) wird ausgeschlossen.
13.4 Die Einschränkungen der Absätze 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von A & G, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
13.5 Die sich aus Abs. 1 bis 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit A & G den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit A & G und der Betreiber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
13.6 Der Betreiber haftet für sämtliche direkten und mittelbaren Schäden (auch entgangenen Gewinn), die A & G aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten gem. § 9 dieser Nutzungsbedingungen entstehen.
13.7 A & G haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen, insbesondere nicht, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In jedem derartigen Fall stellt der Betreiber A & G auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch Rechtsverteidigungskosten von A & G (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten).
§ 14
Höhere Gewalt
14.1 Jede Vertragspartei hat für die Nichterfüllung einer ihrer Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund beruht, wie insbesondere Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Beschlagnahme oder sonstige behördliche Maßnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauches, Arbeitsstreitigkeiten oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zulieferern auf einem solchen Grund beruhen. Jede Vertragspartei hat die jeweils andere über den Eintritt eines solchen Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich oder in Textform in Kenntnis zu setzen.
14.2 Jede Vertragspartei ist zur Beendigung des Vertrages durch schriftliche Kündigung berechtigt, falls dessen Durchführung für mehr als 6 Monate gemäß vorstehender Ziffer verhindert ist.
§ 15
Vertragsübertragung, Abtretung
15.1 A & G ist berechtigt, das Recht aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Der Betreiber erteilt schon jetzt seine Zustimmung, dass A & G das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf einen Dritten übertragen darf.
15.2 Der Vertragsübergang wird dem Betreiber unverzüglich nach Umsetzung durch A & G und den neuen Betreiber per E-Mail mitgeteilt.
15.3 Eine Abtretung von Rechten und Pflichten des Betreibers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von A & G.
§ 16
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand
16.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) und des internationalen Privatrechts.
16.2 Sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung der Anwendung abgegeben werden, in Schriftform oder in Textform per E-Mail abzugeben.
16.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil des Vertrages davon nicht berührt. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung.
16.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Betreiber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von A & G.
16.5 Übersetzungen dieser Nutzungsbedingungen in andere Sprachen haben ausschließlich informativen Charakter. Die einzig verbindliche Version ist in deutscher Sprache verfasst.
Stand: August 2020